Leistungen und Kosten

Unser Leistungsangebot umfasst sowohl die außergerichtliche Beratung, Mediation, Schlichtungsverfahren und die Prozessvertretung vor Gericht als auch Unterstützung bei der Vollstreckung Ihrer gerichtlich bereits durchgesetzten Ansprüche.

Jede anwaltliche Tätigkeit unterliegt gesetzlichen Gebührenregelungen. Die grundlegenden Bestimmungen finden sich dabei im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Gebührenhöhe ist dabei häufig vom Gegenstandswert der Angelegenheit (Streitwert) abhängig, dessen Ermittlung wiederum gesetzlich festgeschrieben ist.

Gleichzeitig ist es nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auch möglich, individuelle Honorarvereinbarungen abzuschließen, wenn die gesetzliche Vergütung nicht angemessen erscheint. Dies beurteilt sich insbesondere nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit und der Komplexität des Sachverhaltes bzw. der Rechtsmaterie.

Erschöpft sich unsere Tätigkeit in einer Erstberatung und handelt es sich bei unserem Mandanten um einen Verbraucher (Verbraucher ist jede natürliche Person, die im Rechtsverkehr zu Zwecken handelt, die nicht ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) beträgt die Gebühr für diese Erstberatung gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz maximal 190,-€ (zuzüglich MwSt.).

Sollten Sie nur über ein geringes Einkommen verfügen und auch nicht über maßgebliche Vermögenswerte verfügen (nicht erheblich ist das selbst bewohnte Haus), besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Ihrer Interessen Beratungshilfe (Antragsformular) bei dem für Sie zuständigen Amtsgericht zu beantragen oder für die gerichtliche Wahrnehmung Ihrer Interessen Prozesskostenhilfe bzw. in familienrechtlichen Angelegenheiten Verfahrenskostenhilfe (Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse) zu beantragen. In diesen Fällen trägt der Staat die Ihnen entstehenden Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Dadurch wird auch einkommensschwachen Personen der Zugang zum Recht erheblich erleichtert. Lediglich für den Fall, dass Sie gerichtlich ganz oder teilweise unterliegen, werden Sie entsprechend an den Gerichtskosten und den Kosten der Gegenseite beteiligt. Sie behalten also nach wie vor ein Kostenrisiko.

Sollten Sie zu diesen Ausführungen noch Fragen haben, kontaktieren Sie uns!